Rechthaberei #2: Bilderklau – Urheberrecht bei Fotos

Die Sache mit dem Bilderklau – Urheberrecht

Was muss ich beachten, wenn ich Fotos verwende? Ich möchte gerne ein wenig zum Thema Urheberrecht von Bildern sensibilisieren und einige Tipps zu geben, wenn es um die Verwendung von Fotos im kommerziellen Bereich geht.

Die zwei Seiten der Medaille

Als Designerin nutze ich von anderen geschaffene Bilder und schaffe ebenso eigene Werke (und verdiene mein Geld damit)  – daher sind mir beide Seiten vertraut. Einerseits ist es manchmal wirklich mühsam, alle rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen und sich durch den Dschungel der trockenen Informationen zu kämpfen. Andererseits weiß ich sehr genau: in einer Fotografie stecken üblicherweise eine Menge Arbeit, eine gute Ausrüstung, die nötige Erfahrung und eine Idee, die bezahlt und durch eine Namensnennung respektiert werden. Durch das Internet sind Bilder sehr schnell zugänglich und „kopieren und einfügen“ suggeriert eine unbegrenzte und freie Verfügbarkeit. Um den Wert dieser Werke zu schützen, gibt es das Urheberrecht.

Bilder sind automatisch durch das Urheberrecht geschützte Werke

Fotografien sind urheberrechtlich geschützte Werke – übrigens ist es dabei tatsächlich egal, wie gut oder wie schlecht dieses Bild ist. „Das kann ich auch.“ oder „Das ist ja nicht besonders professionell.“ schützt nicht vor Abmahnungen, falls ein solches Bild unerlaubt verwendet wird. Auch die Aussage „Da war aber kein ©“ legitimiert keinen Bilderklau. Das Copyrightzeichen ist nicht nötig, um ein Bild zu schützen.
Recht lange schon hält sich auch das Gerücht, dass man auf Facebook veröffentlichte Fotos frei kopieren und für eigene kommerzielle Zwecke verwenden darf. Das ist so nicht richtig und könnte durchaus rechtliche Konsequenzen haben.

Nutzungsrechte vereinbaren

Die Urheberschaft eines Werkes ist nicht übertragbar – der Urheber bleibt immer Urheber und kann ausschließlich Nutzungsrechte für ein Bild einräumen. Das bedeutet, dass ich, wenn ich ein Bild für Unternehmenszwecke nutzen möchte, den Urheber (zum Beispiel die Fotografin) um eine (schriftliche) Genehmigung zur Veröffentlichung bitte. Bei dieser Bestätigung der Nutzungsrechte sollte festgelegt sein, für welchen Zweck bzw. in welchen Medien das Bild eingesetzt werden darf und in welcher Form der Urheber genannt werden will.

Urhebernennung beachten

Die Nennung des Urhebers „direkt am Werk“ ist eine übliche Vorgehensweise. Es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Standard-Empfehlung ist daher ein Vermerk direkt unterhalb des Fotos – üblicherweise auch mit dem entsprechenden Link. Zum Beispiel: „Foto: Anja Tödtmann – www.design-doctors.de“. Bildportale, bei denen man Bilddaten und Nutzungsrechte kaufen kann, legen oft ganz genau fest, wie dieser Hinweis lauten soll.

Social Media Freigabe beachten

Nicht alle Bilder, deren Nutzungsrechte man kaufen kann, haben ein sogenannte Social Media Freigabe. Das bedeutet, dass die Fotos zwar in Drucksachen verwendet, nicht jedoch auf Facebook, Instagram, etc. geteilt werden dürfen. Der Grund ist nachvollziehbar: viel zu schnell ist ein Copyrightvermerk verschwunden und das Bild vervielfältigt und in den Weiten des Web geteilt. Möglicherweise auch für Zwecke verwendet, die man selbst nicht gut heißt.
Bei manchen Anbietern ist das Teilen in Social Media erlaubt, wenn das Bild eine bestimmte Größe nicht überschreitet und der Urheberhinweis untrennbar direkt in das Bild integriert wird.

Bildportale

Wer keinen Fotografen für individuelle Bilder beauftragen kann oder will, sucht üblicherweise bei Bildportalen nach passenden Fotos oder Grafiken. Wichtig: die richtige Lizenzform wählen und genau kontrollieren, was bei der Verwendung erlaubt ist (Bearbeitung (Größenänderung, Farbe, etc.), Social Media Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, bestimmte limierte Auflagenhöhen bei Drucksachen, weltweite Nutzung oder regional).

Kostenloses Bildmaterial

Viele Bilder sind auch als kostenlos nutzbar gekennzeichnet. Hier ist zu beachten, ob es nur für die private oder auch die kommerzielle Nutzung gilt und wie der Urheber gekennzeichnet werden möchte. Dann sind die Möglichkeiten riesig. Vorteil: es finden sich zahlreiche professionelle Fotografien, die deutlich besser als selbst gemachte Schnappschüsse sind und dennoch keine Kosten verursachen. Nachteil: sie passen oft nicht ganz genau zu dem, was man eigentlich sucht und wirken dadurch schnell austauschbar. Die berühmte blonde Dame mit dem Telefon am Ohr ist ein schönes Beispiel für unpersönliche Austauschbarkeit. Möglicherweise jedoch besser als gar kein Foto.

Fazit

Hört sich kompliziert an? Ist aber letztendlich nur gerecht. Schließlich willst du auch nicht, dass jemand deine Arbeit ungefragt und unbezahlt verwendet. Das ist in etwas so, als würdest du als Koch deine Rezepte verschenken oder als Autorin dein Buch als eBook frei kopierbar machen.

Um es zum Schluss mal einfach auf den Punkt zu bringen:

Verwende nur Bilder, die du entweder:

  • selbst gemacht hast – in einer ausreichend professionellen Qualität versteht sich
  • für deren Nutzung du bezahlt hast oder
  • für deren kostenfreie Verwendung du eine schriftliche Erlaubnis erhalten hast.

Beachte dabei die Vorgaben für Urhebernennung und die Einschränkungen bei der Veröffentlichungsart.

 

Ich bin keine Rechtsanwältin und dieser Beitrag ist auch keine Rechtsberatung. Wer detaillierte Fragen zum Thema hat oder rechtssichere Aussagen benötigt, sollte sich einen Fachanwalt suchen.

Weiterführende Informationen zum Thema „Bilder auf Webseiten nutzen“ zum Beispiel bei eRecht24